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   BVerwG, 20.07.1973 - IV B 48.73   

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https://dejure.org/1973,2840
BVerwG, 20.07.1973 - IV B 48.73 (https://dejure.org/1973,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1973 - IV B 48.73 (https://dejure.org/1973,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1973 - IV B 48.73 (https://dejure.org/1973,2840)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen auf eine veränderte Sachlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1973 - IV B 48.73
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob in der Beschwerdeschrift, wie es § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorschreibt, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt, d.h. die konkrete Rechtsfrage des Bundesrechts bezeichnet worden ist, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 [91]), ob also die Beschwerde überhaupt in zulässiger Weise erhoben ist.
  • BVerwG, 20.07.1973 - IV B 49.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1973 - IV B 48.73
    Der Senat hat in dem Beschluß vom 20. Juli 1973 - BVerwG IV B 49.73 - in dem Parallel-Rechtsstreit dargelegt, daß die Rechtskraft der genannten Gerichtsentscheidungen sich auf die Sach- und Rechtslage beschränkt, die diesen Entscheidungen zugrunde lag, und deshalb nicht einer auf anderer Rechtslage und veränderter Sachlage beruhenden enteignungsrechtlichen Verwaltungsmaßnahme entgegensteht, durch welche der Beigeladenen die ihr bisher fehlende Grunddienstbarkeit an dem Grundstück des Klägers verschafft werden soll.
  • VGH Hessen, 27.01.1969 - VI OE 101/68
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1973 - IV B 48.73
    Die Hinweise der Beschwerde auf das rechtskräftige frühere Urteil des Berufungsgerichts vom 27. Januar 1969 - VI OE 101/68 - und auf die Rechtskraft der Urteile des Landgerichts Wiesbaden vom 8. Mai 1962 - 3 O 309/61 - und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 11. Juli 1969 - 3 U 69/69 -, bestätigt durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1970 - V ZR 130/69 -, verleihen der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.
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